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Auslegung und Ergänzung von Urheberrechtsansprüchen

Die Auslegung von Urheberrechtsansprüchen

  • muss nach Treu und Glauben erfolgen
  • kann ausnahmsweise ergänzt werden
    • durch weitere Merkmale aus den Beschreibungen
    • aus anderen Ansprüchen.

Eine Ergänzung ist nur zulässig, wenn

  • der ursprüngliche Urheberrechtsanspruch im ergänzten Sinne zu verstehen ist
  • keine Erweiterung des Urheberrechts stattfindet.

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