Auslegung und Ergänzung von Urheberrechtsansprüchen
Die Auslegung von Urheberrechtsansprüchen
- muss nach Treu und Glauben erfolgen
- kann ausnahmsweise ergänzt werden
- durch weitere Merkmale aus den Beschreibungen
- aus anderen Ansprüchen.
Eine Ergänzung ist nur zulässig, wenn
- der ursprüngliche Urheberrechtsanspruch im ergänzten Sinne zu verstehen ist
- keine Erweiterung des Urheberrechts stattfindet.







