Geschützte Werke
Als geschützte Werke gelten:
- Texte
- Literatur
- Zeitungsartikel
- Musikwerke
- Kunst
- Bilder
- Fotografien
- Filme
- Computerprogramme
- Bauwerke
- Landkarten
- Pantomimen
- uam.
Geltungsbereich ist die Schweiz.
Nicht geschützt dagegen sind folgende Werke:
- Gesetze
- Zahlungsmittel
- Konzepte
- Patentschriften
- Gerichtsentscheide
uam.







