. .
Drucken/Print

Nichtigkeit

Auf Klage hin kann der Richter ein Urheberrecht oder Schutzrechte für nichtig bzw. für nicht bestehend erklären wegen:

  • Fehlens eines geschützten Werkes
  • Fehlens einer geistigen Schöpfung
  • Fehlens des Merkmals der Individualität
  • Fehlens des Merkmals der Originalität.

weiterempfehlen:

  • email
  • Twitter
  • LinkedIn
  • del.icio.us
  • Facebook