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Urheberrecht / Copyright

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Prozess

Rechtsgebiet:
Urheberrecht / Copyright
Stichworte:
Copyright, geistiges Eigentum, Urheberrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Geltendmachung des zivilrechtlichen Schutzes und der strafrechtlichen Sanktionen gilt prinzipiell folgender Instanzenzug:

  1. Instanz
    • Zivilrechtlicher Schutz (URG 61 ff.) und strafrechtliche Sanktionen (UR 67 ff.) bei den ordentlichen Gerichte der Kantone und des Bundes
  2. Instanz
    • Entscheide der ordentlichen Gerichte können bei den oberen kantonalen Gerichten angefochten werden
  3. Instanz
    • Entscheide der oberen kantonalen Gerichte können mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden

Literatur

  • TROLLER ALOIS, Immaterialgüterrecht, Band II, 3. Auflage, Basel / Frankfurt a.M. 1983
  • MÜLLER BARBARA K. / OERTLI REINHARD (Hrsg.), Urheberrechtsgesetz, 2. Auflage, 2012

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