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Urheberrecht / Copyright

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Schutzausnahmen

Rechtsgebiet:
Urheberrecht / Copyright
Stichworte:
Copyright, geistiges Eigentum, Urheberrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vom Urheberrechtsschutz ausgenommen sind:

  • Eigengebrauch (Verwendung des Werks zum Eigengebrauch)
    • im privaten Kreis (unter Verwandten und Freunden)
    • von Lehrpersonen im Unterricht
    • bei der Verwaltung für die interne Information
    • gilt nicht für Computerprogramme!
    • Vergütungsfrei
      • Ausnahmen:
        • Unternehmen
        • Organisationen
        • Schulen
      • Keine zusätzliche Vergütung für Werke, die man über den elektronischen Geschäftsverkehr eingekauft hat
    • Ausserhalb des privaten Kreises sind nicht zulässig (vgl. » Schutzrechte):
      • Vervielfältigungen von Text, Kunst und Musik
      • Aufnahme von Vorträgen, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Ton-, Tonbild- oder Datenträger
  • digitale Schutzausnahmen
    • Entschlüsselung von Computerprogrammen
    • Archivierungs- und Sicherungsexemplare
    • On-Demand-Recht
  • Zitaterecht
    • Zitierung eines veröffentlichen Werks im eigenen Werk
    • Zitat ist als solches zu kennzeichnen [„…“], unter Quellenangabe
  • Museums-, Messe- und Auktionskataloge
  • Werke auf allgemein zugänglichem Grund
  • Berichterstattung über aktuelle Ereignisse.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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