Urheberrechtsträger
Wer ist geschützt?
Folgende Inhaber sind schutzrechtsfähig:
| Werk (inkl. Software) | Urheber |
| Darbietung | Interpret |
| Aufnahme | Ton- und Tonbildhersteller |
| Sendung | Sendeunternehen |
Urheberrechtsübertragung
Die Übertragung eines Urheberrechts ist zulässig und nicht an eine Form gebunden.
Tipp
Für eine Urheberrechtsübertragung wird die „Schriftformabrede als Gültigkeitsvoraussetzung“ empfohlen; bei dieser Formulierung bedürfen dann auch Änderungen oder Ergänzungen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Eine Übertragung des Rechts
- schliesst – ohne anderslautende Formulierung – nicht automatisch alle Teilrechte mit ein
- am Beispiel
- des Senderechts erlaubt nur die unveränderte Wiedergabe
- des Erwerbs eines Bildes im Original berechtigt nur zum Besitz und nicht auch zur Reproduktion
- kann sich auf bestimmte Verwendungsbefugnisse beschränken,
- mittels Lizenzvertrag » Lizenzrecht.
Urheberrechtsverzicht
Der Inhaber kann
- jederzeit
- ganz oder teilweise
auf sein Urheberrecht verzichten.







