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Voraussetzungen

Urheberrechtlichen Schutz geniessen Werke unter der Voraussetzung, dass sie:

  • das Ergebnis einer geistigen Schöpfung sind
  • einen individuellen Charakter haben:
    • Merkmal der Individualität
    • Merkmal der Originalität.

Ob im konkreten Einzelfall die Schutzvoraussetzungen erfüllt sind, wird von ordentlichen Gerichten geprüft.

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