Auf Klage hin kann der Richter ein Urheberrecht oder Schutzrechte für nichtig bzw. für nicht bestehend erklären wegen:
- Fehlens eines geschützten Werkes
- Fehlens einer geistigen Schöpfung
- Fehlens des Merkmals der Individualität
- Fehlens des Merkmals der Originalität.