Gilt nicht nur für Sendeunternehmen, sondern auch für andere Berechtigte. Recht auf Senden, Zugänglichmachen und Verwerten, wahrzunehmen durch zugelassene Verwertungsgesellschaften. Vorrang vertraglicher vor gesetzlicher Bestimmungen.
Informationen zum Urheberrecht / Copyright / geistiges Eigentum in der Schweiz