Urheberrechtlichen Schutz geniessen Werke unter der Voraussetzung, dass sie:
- geschützte Werke sind » geschützte Werke
- das Ergebnis einer geistigen Schöpfung sind
- einen individuellen Charakter haben:
- Merkmal der Individualität
- Merkmal der Originalität.
Ob im konkreten Einzelfall die Schutzvoraussetzungen erfüllt sind, wird von ordentlichen Gerichten geprüft.