Urheberrechtsübertragung Einleitung Das Urheberrecht ist übertragbar und vererblich (URG 16 Abs. 1): Zulässigkeit Form der Übertragung Rechtsnatur der Übertragung Verpflichtungsgeschäft / Verfügungsgeschäft Gegenstand der Übertragung Umfang der Übertragung Kein Gutglaubensschutz Verträge über künftige Werke Drucken / Weiterempfehlen: