Eine Urheberrechtsverletzung kann erfolgen durch:
- Nachmachung: identische Anwendung
- Nachahmung: Anwendung in abgeänderter Form
Urheberrechtspiraterie
Eine Schutzrechtsverletzung begründet folgende Ansprüche:
- Unterlassungsanspruch
- Schadenersatzanspruch
- Entschädigungsanspruch, inkl. Auskunfts- + Rechnungslegungsanspruch
- Beseitigungs- bzw. Vernichtungsanspruch.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Prüfen Sie auch, ob eine Strafanzeige (als Druckmittel mit adhäsionsweise Schadensgeltendmachung) eingereicht werden soll.
Lösungssuche
Je nach Verwertungsstadium (und Marketingstrategie) des eigenen Urheberrechts ist es ein gangbarer Weg, aus der Schutzrechtsverletzung ein Geschäft zu machen, zB durch Abschluss eines Lizenzvertrages.
Weiterführende Judikatur
- BGer 4A_433/2018 vom 08.02.2019